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Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)
EN-vier GmbH
Tränker Weg 6
02957 Krauschwitz
Deutschland

Vertreten durch
Geschäftsführer: Roberto Ebel

Kontakt
Telefon: 0800 0 40 08 88
Telefax: 03304 52 22 78
E-Mail: info@en-vier.de

Registereintrag
Eingetragen im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: HRB 45078

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 363074993

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Roberto Ebel, Anschrift wie oben

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.

Widerrufsrecht
Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht sowie die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie unter en-vier.de/widerruf.

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Hinweis der Europäischen Union: Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen der EU: europa.eu/youreurope/garantien Grafik in voller Größe öffnen