Direkt zum Inhalt
EN-vier Shop

Planungswerkzeuge

Rechner für Lichtkuppel und Flachdachfenster

Rechenweg nach EN 1873, Kennwerte von Skylux.

Gut zu wissen

Was ist der Urc-Wert – und warum weicht er vom Datenblatt ab?

Das Datenblatt nennt den U-Wert des Elements allein (Ut). Auf dem Dach zählt aber die ganze Öffnung: Element, Rahmen, Aufsatzkranz und die Wärmebrücke am Übergang. EN 1873 fasst das zum Urc-Wert zusammen – flächengewichtet, mit dem Teil des Kranzes, der aus der Dämmung ragt. Dieser Wert ist für den Energienachweis maßgeblich.

Welche Dämmhöhe trage ich ein – und warum zählt das Material nicht?

Die Höhe der Dachdämmung am Aufsatzkranz in cm, gemessen ab Dachdecke. Im Rechenweg nach EN 1873 ist die Dämmung keine Dämmleistung, sondern eine Höhe: Der Teil des Kranzes, der in der Dämmung steckt, gibt keine Wärme ab, nur der freie Teil darüber geht mit seinem Kranz-U-Wert in die Rechnung ein. Ob Mineralwolle, PIR oder EPS verbaut ist, verändert den U-Wert der Dachöffnung nicht – das ist Sache des Dach-U-Werts, den der Energieberater getrennt rechnet. Der Kranz muss aus der Dämmung ragen; deshalb ist die Eingabe auf die Höhe des gewählten Kranzes begrenzt. Bei dicker Dämmung einen höheren Kranz wählen (30/20, 35/30) oder eine Erhöhung einplanen.

Warum ist eine kleine Kuppel schlechter als eine große?

Rahmen, Kranz und Wärmebrücke hängen vom Umfang ab, die Glas- bzw. Kuppelfläche von der Fläche. Bei kleinen Öffnungen überwiegt der Rand – der Urc-Wert steigt. Darum lohnt sich bei kleinen Öffnungen eine gut gedämmte Ausführung mehr als bei großen.

Wie belastbar ist das Ergebnis?

Der Rechner rechnet exakt wie die Skylux-Arbeitsmappe nach EN 1873:2014+A1:2016, Anhang D, mit den Herstellerkennwerten. Er ist ein Planungswert; für den Nachweis gelten die Angaben im Datenblatt des jeweiligen Artikels und die Prüfung durch den Energieberater.

Das könnte Sie interessieren

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Hinweis der Europäischen Union: Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen der EU: europa.eu/youreurope/garantien Grafik in voller Größe öffnen