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RWA-Wartung: Wer muss prüfen lassen, und wie oft?

Mehrere ausgelöste RWA-Lichtkuppeln auf einem Flachdach mit Seilsicherungssystem bei der Wartung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind jährlich prüfpflichtig. Wer verantwortlich ist, was geprüft wird und was es kostet.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Sicherheitseinrichtungen. Sie stehen jahrelang still und müssen dann in dem einen Moment funktionieren, in dem es darauf ankommt. Genau deshalb sind sie prüfpflichtig. Und genau deshalb fällt es so selten auf, wenn sie es nicht mehr sind.

Wer ist verantwortlich?

Die Betreiberpflicht liegt beim Betreiber des Gebäudes, also beim Eigentümer, bei der Hausverwaltung oder bei dem, der die Pflicht vertraglich übernommen hat. Das kann auch ein Facility-Management-Dienstleister sein. Wer die Pflicht übernommen hat, trägt sie auch dann, wenn er sie nicht kennt.

Die Pflicht lässt sich nicht abgeben, indem man sie ignoriert. Sie lässt sich nur erfüllen: durch eine dokumentierte Prüfung durch eine befähigte Person.

Wie oft muss geprüft werden?

Der Regelfall ist die jährliche Prüfung. Grundlage sind die DIN 18232-2 und die VdS-Richtlinie 2098, dazu die Vorgaben des Anlagenherstellers und in vielen Bundesländern die Bauordnung oder die Auflagen aus der Baugenehmigung.

Bei Anlagen in Fluchtwegen, in Treppenhäusern und in Versammlungsstätten kann die Landesbauordnung strengere Intervalle vorsehen. Im Zweifel gilt: einmal jährlich, und zwar mit Protokoll.

Was wird eigentlich geprüft?

Eine ordentliche Prüfung ist mehr als ein Knopfdruck. Sie umfasst

  • die Auslösung im Ernstfallmodus, nicht nur die Lüftungsfunktion
  • den Öffnungswinkel und die vollständige Öffnungszeit
  • bei pneumatischen Anlagen: Druckwerte, Auslösestation, Druckgaspatronen und deren Verfallsdatum
  • bei elektrischen Anlagen: Antriebe, Steuerung, Notstromversorgung und Akkus
  • Dichtungen, Beschläge, Verglasung, Aufsatzkranz und den Anschluss an die Dachhaut
  • die Rückstellung in den Normalzustand

Am Ende steht ein Protokoll mit Messwerten, Mängelliste und Fotodokumentation. Dieses Protokoll ist das Einzige, was im Schadensfall zählt.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

Im Alltag: nichts. Genau das ist das Problem.

Im Ernstfall dagegen prüft der Versicherer als Erstes, ob die Anlage gewartet war. Fehlt der Nachweis, steht die Leistungspflicht infrage, und es rückt die Frage nach der persönlichen Verantwortlichkeit nach. Bei Personenschäden wird aus einer versäumten Wartung sehr schnell eine sehr unangenehme Frage.

Was kostet das?

Eine einfache elektrische Treppenhaus-RWA prüfen wir ab 199 € im Jahr. Bei mehreren Anlagen im selben Objekt wird es je Anlage günstiger, weil die Anfahrt nur einmal anfällt.

Wie viel es bei Ihnen genau kostet, hängt davon ab, was auf Ihrem Dach steht: pneumatisch oder elektrisch, wie viele Klappen, wie groß die Anlage, wie gut man hinkommt. Eine große Hallenanlage ist ein anderer Aufwand als ein Treppenhaus-Fenster.

Deshalb nennen wir Ihnen keinen Pauschalpreis, sondern ein festes Angebot für Ihr Objekt. Schicken Sie uns kurz, was Sie haben, dann bekommen Sie den Preis schwarz auf weiß, bevor wir einen Termin machen.

Was Sie jetzt tun können

Nehmen Sie Ihr letztes Wartungsprotokoll zur Hand und prüfen Sie sechs Dinge: Steht ein Datum darauf? Sind die Anlagen einzeln aufgeführt oder nur pauschal? Stehen Messwerte drin? Gibt es eine Mängelliste mit Fristen? Ist die Fachkunde des Prüfers dokumentiert? Und ist ein Folgetermin genannt?

Fehlen davon mehr als zwei, war es keine Prüfung, sondern ein Besuch.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn unser Hausmeister die Anlage öffnet?

Nein. Die Prüfung setzt eine befähigte Person mit nachgewiesener Fachkunde voraus. Prüft ein eigener Mitarbeiter und zeichnet ab, ohne die Fachkunde belegen zu können, bleibt das Risiko im Haus.

Wir haben keine Unterlagen zur Anlage. Geht das trotzdem?

Ja. Das ist im Bestand eher der Regelfall als die Ausnahme. Wir nehmen die Anlagen auf, bestimmen Typ und Zustand und legen eine Ersatzdokumentation an. Ab dann ist das Objekt prüfbar.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Für eine einzelne Anlage rund eine halbe bis eine Stunde. Bei mehreren Anlagen auf einem Dach deutlich weniger je Anlage.

Müssen wir dafür den Betrieb unterbrechen?

In aller Regel nicht. Gearbeitet wird auf dem Dach.

Was liegt auf Ihrem Dach, und was ist davon fällig? Der Prüfpflichten-Check beantwortet das in zwei Minuten, ohne dass Sie etwas hochladen müssen.

Oder rufen Sie an: 0800 0400 888, Sina Schröder oder Natalie Ebel

Zum Prüfpflichten-Check →
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